Supervision und der Handlungsrahmen Schulqualität in Berlin
Im Juli 2013 ist der überarbeitete und weiterentwickelte Handlungsrahmen Schulqualität veröffentlicht worden. Was mich besonders freut:
Im Qualitätsbereich 3 Schulmanagement wird unter 3.1 Führungsverantwortung unter Gesamtverantwortung folgender Indikator aufgeführt:
Die Schulleiterin / der Schulleiter nimmt bei Bedarf Unterstützungsmaßnahmen wie Supervision und Coaching in Anspruch, um die eigene Führungskompetenz weiterzuentwickeln.
Nachdem 2004 ein neues Schulgesetz erlassen wurde, das den Schulleitungen Dienstvorgesetztenfunktionen übertrug, hat es fast zehn Jahre gedauert, bis die Supervision als wissenschaftlich fundiertes und praxisorientiertes Beratungsformat Eingang in die Qualitätssicherungsverfahren der Senatsverwaltung für Bildung fand. Engagement für die Sache zahlt sich auf Dauer doch aus.