Aus meiner Praxis

Verpflichtende Fortbildung in der Berufseingangsphase für Schulleitungspersonal

Für alle Schulleiterinnen und Schulleiter, ihre Stellvertreter/-innen und die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Oberstufenzentren gilt in der zweijährigen Berufseingangsphase (Zeitraum der Probezeit) die Verpflichtung zur Fortbildung. Das ist in der „Arbeitsanweisung zur Regelung des Verfahrens zur Besetzung von Funktionsstellen in der Berliner Schule nach Ausschreibung ab 01.04.2013“ festgelegt worden.

Die Fortbildung soll durch Seminare (Themen: Führen und Managen, Personalentwicklung, Schul- und Qualitätsentwicklung, Kommunikation, Konfliktmanagement, Teamentwicklung), durch Coaching, Mentoring und Austauschgruppen erfolgen (vergl. 3.16 der Arbeitsanweisung). Die Schulaufsicht soll in halbjährlich geführten Beratungs- und Rückmeldegesprächen u.a. mögliche Fortbildungsbedarfe erheben und entsprechende Hinweise geben.

Nutzen Sie die Angebote in der Modularen Fortbildung des LISUM, wenn Sie keinen Platz in den Qualifizierungsreihen bekommen haben. Im zweiten Schulhalbjahr 2015 biete ich am 19. und 20. November wieder einen Basiskurs für Konfliktmanagement an. Schließen Sie sich, wenn Sie aus dem Bereich der Berliner Oberstufenzentren kommen, in Intervisionsgruppen (spezifische Form der Austauschgruppe) zusammen. Fragen Sie mich für Coaching, bzw. Leitungssupervision an.